Welche Rolle spielt Sicherheit/Unsicherheit in Ihrem Leben?
Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Wer schlägt muss gehen!
Wenn Sie in Ihrer Partnerschaft, Ehe oder Familie z.B. misshandelt, geschlagen, verletzt, bedroht,
eingesperrt, gefangen gehalten, zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, haben Sie das Recht und die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
zu den Informationen in Gebärdensprache
Das neue Polizeigesetz macht Schluss mit der Umkehr der
Verantwortlichkeiten: Da die Polizei bislang nur die Möglichkeit hatte, mit
kurzfristigen Maßnahmen gegen den Täter vorzugehen, zogen viele Opfer aus der
Wohnung aus und gingen in ein Frauenhaus oder zu Freunden oder Bekannten.
Die Polizei kann nun
bei bestimmten Gefahrenlagen
- den
Täter längerfristig aus der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr in die
Wohnung verbieten (Wegweisung und Rückkehrverbot), - dem
Täter verbieten, sich dem Opfer zu nähern oder bewusst ein Zusammentreffen
mit ihm herbeizuführen (Näherungsverbot), - dem
Täter verbieten, Verbindung auch über Fernkommunikation (Telefon, Handy,
usw.) aufzunehmen (Kontaktverbot), - dem
Täter verbieten, sich an bestimmten Örtlichkeiten (bspw. Umkreis Wohnung
des Opfers, Kindergarten oder Arbeitsstelle des Opfers) aufzuhalten (Aufenthaltsverbot), - den
Täter auch in Gewahrsam nehmen, vor allem,
wenn er gegen die zuvor genannten Anordnungen verstößt. - Daneben
hat die Polizei bei sog. „Telefonterror“ (auch bei Stalking) nunmehr die
Möglichkeit, mit Einwilligung des Anschlussinhabers Telefongespräche
aufzuzeichnen.
Die Maßnahmen können bis zu 10 Tagen verfügt werden. Dauert danach
die Gefahr an, ist auch eine Verlängerung möglich. Damit soll das Opfer wirkungsvoll geschützt und in die Lageversetzt
werden, die „Gewaltspirale“ zu durchbrechen. Im entstandenen Freiraum kann es sich ohne Angst beraten lassen und Anträge
(Schutzanordnungen bzw. Anträge auf Zuweisung der Wohnung) nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Die Polizei
- wird
Täter, Opfer und Zeugen getrennt befragen, um genau zu erfahren, was sich
abgespielt hat, - trifft
erste Maßnahmen zur Beweissicherung (Spurensicherung, Fotografie), - vermittelt
Hilfe und Beratung für das Opfer, - veranlasst
bei Verletzungen Untersuchungen durch Ärztinnen und Ärzte, - kann
den Täter entweder vorläufig festnehmen oder aus der Wohnung weisen, - oder
bringt das Opfer auf Wunsch in ein Frauenhaus bzw. organisiert
entsprechende Hilfe.
Hilfeleistung und Beratung
Konkrete Hilfeleistung und die Vermittlung einer wirkungsvollen
Beratung sind elementare „Bausteine“. Die Polizei arbeitet eng mit
Interventions- und/oder Beratungsstellen zusammen und vermittelt die Opfer auf Wunsch an diese Hilfseinrichtungen.
Wenn das Opfer einverstanden ist, setzen sich die Mitarbeiterinnen der
Interventionsstellen mit ihm in Verbindung. Sie bieten Krisenintervention,
Beratung und rechtliche Informationen, insbesondere auch im Hinblick auf Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, an. Sie unterstützen bei der
Antragstellung vor Gericht und vermitteln andere Hilfen, z. B. für eine
langfristige Beratung.
Wir alle sind gefordert
Die Polizei kann Gewalt in engen sozialen Beziehungen alleine nicht wirksam bekämpfen, hier sind alle Menschen aufgefordert, ihren
Beitrag zu leisten. Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist keine Familienstreitigkeit, da Streit ein Element der
Kommunikation ist. Hier ereignet sich kriminelles Unrecht, das weder toleriert noch geduldet wird. Es gibt keinen Grund, diese Gewalt zu verharmlosen!
Gewaltbeziehungen sind keine Privatangelegenheit und Wohnungen keine rechtsfreien
Räume!
Hinsehen – nicht verharmlosen
Sehen Sie hin, wenn Sie Gewalt in engen sozialen Beziehungen
feststellen. Teilen Sie Ihre Beobachtungen der Polizei mit, stellen Sie sich
als Zeuginnen und Zeuge zur Verfügung. Es ist nicht so, dass sich das alles wieder einrenkt. Gewalt ist das, was das Opfer als solche empfindet.
Wer nichts tut, macht mit!
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Hilfe?
Ergänzende Informationen finden Sie hier:
Äußerungen geben immer die Positionen und Auffassungen der Ursprungsquelle wieder: Das Institut für Ernährung & Gesundheitsmanagement macht sich Positionen und Äußerungen aus verlinkten Artikeln, Berichten oder Dokumentationen nicht zwingend zu eigen. Sie sollen aber immer zum Nachdenken anregen. (...)